Es können Projekte beantragt werden, die Benachteiligungen entgegenwirken und junge Menschen befähigen, sich ihre Lebenswelt aktiv anzueignen und ihr Lebensfeld aktiv mitzugestalten. Dabei sollen diese gerichtet sein an (Schul-)Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 18 Jahren. Projektanträge können demnach mit einer Laufzeit von frühestens dem 01. April bis 15. Dezember 2023 bewilligt werden. Weitere Informationen können hier entnommen werden.